Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten WEG-Verwalter im Wohnungseigentumsrecht, insbesondere zu rechtlichen Streitigkeiten bei der Durchsetzung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen und der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen. Wir vertreten die Wohnungseigentümergemeinschaft sowie auch einzelne Eigentümer bei der Durchsetzung ihrer Rechte gerichtlich und außergerichtlich. Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern entstehen in der Abgrenzung des Gemeinschaftseigentums zu dem Sondereigentum sowie der Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer untereinander. Probleme entstehen zudem häufig im Rahmen der Erstellung von Wirtschaftsplänen und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Zahlung von Hausgeldern.

Wir übernehmen für Sie nicht nur die beratende Tätigkeit und die Unterstützung der WEG-Verwalter bei der Beschlussfassung in der Eigentümerversammlungen, sondern auch das prozessuale Inkasso von Hausgeldforderungen gegenüber säumigen Eigentümern und weiterer Forderungen für die Wohnungseigentümergemeinschaft.

Wir beraten Sie bei der Erstellung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen und dem Erwerb einer Eigentumswohnung oder dessen Verkauf.


Es beraten Sie:

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PETRA SCHÄFER

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht