Immobilienrecht
Der Schwerpunkt des Immobilienrechts liegt in der Ausgestaltung und/oder Prüfung von Kaufverträgen über Immobilienobjekte. Dies reicht vom Erwerb bzw. der Veräußerung von Hausgrundstücken über Bauträgerverträge (insbesondere über Eigentumswohnungen) bis hin zu komplizierten Verträgen über Gewerbeimmobilien.
Weil die Immobilien oder Eigentumswohnungen häufig von dritten Personen bewohnt werden, gehört die beratende Tätigkeit vor Abschluss eines Kaufvertrages und auch die prozessuale Durchsetzung der Beendigung dieser Mietverhältnisse sowie die Gestaltung von Gewerbe- und Wohnraummietverträgen zu unseren Leistungen. Das beinhaltet die Gestaltung von Mietaufhebungsvereinbarungen bei der einvernehmlichen Beendigung der Mietverhältnisse.
Wir vertreten Sie zudem bei Zwangsversteigerungsverfahren auf der Seite des Gläubigers und melden Ihre Forderungen an. Weiterhin sind wir für Sie beratend tätig im Rahmen von Zwangsverwaltungsverfahren, vor allem auf der Seite der Gläubiger zur Durchsetzung von Forderungen gegenüber dem Verwalter.