Erbrecht
Nach dem Tod eines Erblassers treten häufig Fragen über die Rechte und Pflichten von Erben auf, auch stellt sich manchmal die Frage, ob Pflichtteilsberechtigte vorhanden sind und welche Ansprüche diese gegen den Erben haben.
Das Erbrecht bietet aber auch viele Gestaltungsmöglichkeiten, die man vorausschauend nutzen kann. Wir beraten Sie über den möglichen Inhalt von Testamenten und Erbverträgen. Wir können Ihnen jedoch auch weiter helfen, soweit Sie Komplizierteres vorhaben, wie z.B. die Nachfolgeregelung für ein Unternehmen.
Neben der anwaltlichen Beratung besteht bei uns im Hause auch die Möglichkeit der Mediation. Diese ist für die Konfliktparteien immer freiwillig. Ein Mediator unterstützt die Parteien dabei, ihre eigenen Lösungen zu erarbeiten, mit denen am Ende alle Konfliktparteien einverstanden sind. Diese Form der Streitschlichtung ist bei Konflikten zwischen Einzelpersonen in Familien oder der Nachbarschaft genauso gut möglich wie in Organisationen jeder Größe. Auch eine Mediation ist vertraulich, die Mediatoren sind unparteilich und unabhängig.