Arbeitsrecht
Wir beraten unsere Mandanten sowohl auf dem Gebiet des Individual- als auch auf dem Gebiet des Kollektivarbeitsrechts. Wir betreuen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei den täglichen Fragen des Arbeitsrechts wie Vertragsabschlüssen, Änderungen von Arbeitsverträgen, Abschlüssen befristeter Arbeitsverträge, Abmahnungen, Kündigungen, Fragen des Sonderkündigungsschutzes und allen anderen Problemen des Arbeitsrechts.
Wir betreuen Arbeitgeber im Umgang mit dem Betriebsrat und bieten Unterstützung bei der Ausarbeitung von Betriebsratsanhörungen und von Betriebsvereinbarungen.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
Gestaltung, Änderung, Aufhebung und Prüfung von Arbeitsverträgen
Beratung bei Abmahnungen, Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren
Führung von Kündigungsschutzprozessen in allen Instanzen
Beratung bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
Hilfe bei Umstrukturierungen des Unternehmens, bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
Arbeitsrechtliche Beratung bei Betriebsübergängen (§ 613 a BGB)
Beratung im Umgang mit dem Betriebsrat, Vertretung in Beschlussverfahren und vor der Einigungsstelle
Ausarbeitung und Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen
Beratung im Recht der Arbeitnehmerüberlassung
Beratung und Betreuung bei Fragen des Compliance
Prozessvertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten