Handelsrecht / Kaufrecht

Bei Fragen im Zusammenhang mit solchen Geschäften steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Schramek zur Verfügung.

 

Das von uns allen am häufigsten abgeschlossene Rechtsgeschäft ist der Kaufvertrag. Jedoch je komplizierter der Kaufgegenstand ist, desto komplizierter sind oft die Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer. Hinzu kommen viele Spezialregelungen oder Sonderrechtsbeziehungen wie z.B.:

  • Ratenzahlungsgeschäfte,
  • Mietkauf,
  • Leasingverträge,
  • Franchisingverträge,
    usw.

Besondere Regelungen, insbesondere im Handelsgesetzbuch, bestehen für Rechtsbeziehungen unter Kaufleuten. Hier sind neben den Gesetzen auch Handelsbräuche zu beachten, die zwischen Kaufleuten auch ohne besondere Vereinbarung bindend sind.

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